PB6 VKR

PB6 Vorkaufsrecht: Antragstellung online abwickeln

Seit dem Sommer 2007 ist ebenfalls die Online-Antragsstellung und die Online-Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB als „VKR-Modul“ in den Planungsinformations- und Beteiligungsserver integriert. An der Entwicklung des „VKR-Moduls“ hat maßgeblich die Stadt Hamm mitgewirkt.

Die Antragsstellung auf Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt üblicherweise auf dem Postweg. Der eingehende Antrag wird, wenn mehrere Ämter innerhalb der Kommunalverwaltung mit der Bearbeitung befasst sind, per Hauspost von Amt zu Amt gesendet. Allein der hausinterne Postweg kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Mit der Online-Antragsstellung sind die Antragsdaten sofort digital verfügbar. Der Mitarbeiter, bei dem der Antrag eingegangen ist, wählt in einem Online-Portal die Ämter aus, die beteiligt werden sollen. Die Information dieser Ämter erfolgt automatisch. Nach der Bearbeitung wird der Antrag nur noch klassifiziert (Negativattest ausstellen ja/nein).

Schnell und effizient von der Antragsstellung bis zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung / das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts innerhalb eines Systems.